15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 17965

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil03.12.2013

Bei Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder sind strenge Anforderungen an Ausbildungs­willig­keit zu stellenEine Bewerbung pro Monat über einen Zeitraum von vier Jahren nicht ausreichend

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Anforderungen an die Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder, die mangels Ausbil­dungs­platzes keine Berufs­aus­bildung beginnen oder fortsetzen können, strenger zu stellen sind.

Die Gewährung von Kindergeld setzt nach dem Einkom­men­steu­er­gesetz die Ausbil­dungs­wil­ligkeit des Kindes voraus. Ist das Kind nicht bei der Agentur für Arbeit registriert, wird es nach dem aktuellen Urteil nur dann als ausbil­dungs­willig angesehen, wenn es sich selbst intensiv um einen Ausbil­dungsplatz bemüht. Hierfür genügt es nicht, wenn sich das Kind in einem Zeitraum von annähernd vier Jahren durch­schnittlich allenfalls ein Mal im Monat bewirbt. Das gilt erst recht, wenn das Kind nur einen einfachen Schulabschluss (Hauptschule) hat. Damit tritt das Gericht auch der bisherigen Handhabung seitens der Kinder­geld­kassen entgegen, die solche Bemühungen im Einzelfall durchaus als ausreichend angesehen hatten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg//ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17965

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI