Dokument-Nr. 4995
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.06.2007
Kanzleijubiläum darf am Tag nach einem runden Geburtstag gefeiert werdenAufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
Eine Sozietät aus einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater kann die Aufwendungen, die für die Feier zum fünfjährigen Bestehen ihres beruflichen Zusammenschlusses anfallen, als Betriebsausgaben geltend machen, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Einladung an Kollegen, Mandanten und Mitarbeiter nicht auch aus privaten Gründen ausgesprochen wurde.
In einem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte das Finanzamt festgestellt, dass einer der an der Sozietät beteiligten Rechtsanwälte bzw. Steuerberater am Tag vor der Jubiläumsveranstaltung 50 Jahre alt geworden war. Diesen Umstand sah die Behörde als untrügliches Zeichen dafür an, dass die 120 geladenen und für rund € 20 000 bewirteten Gäste auch diesen Geburtstag hätten feiern wollen. Wegen dieser privaten Mitveranlassung versagte das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug.
Aus der Sicht der Richter hatte die Behörde es sich damit aber zu leicht gemacht. Sie verlangten eine umfassende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles und kamen danach zu dem Ergebnis, dass der Geburtstag bei der Einladung offenbar keine Rolle gespielt habe, weil dieser bereits am Abend zuvor im - wenn auch deutlich kleineren - Verwandten-, Freundes- und Kollegenkreis gefeiert worden war und die Einladung zur Feier des Sozietätsjubiläums keinen Hinweis auf den Geburtstag enthielt. Anders als das Finanzamt sahen die Richter es auch nicht als selbstverständlich an, dass die eingeladenen Rechtsanwälte, Steuerberater und Mandanten Kenntnis vom Geburtstag ihres Kollegen bzw. Beraters hätten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 15.10.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4995
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.