14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 11806

Drucken
ergänzende Informationen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil15.06.2011

FG Baden-Württemberg: Treppen­schräglift bei starker Gehbehinderung steuerlich vollständig absetzbarMedizinisches Hilfsmittel zur Nutzung für das Treppensteigen unzweifelhaft erforderlich

Ein stark gehbehinderter Mensch kann die Kosten für den Einbau eines Treppen­schräglifts im Garten als außer­ge­wöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist aufgrund einer außer­ge­wöhn­lichen Gehbehinderung zu 90 % schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit ihrer Kindheit ein Wohnhaus auf einem Hanggrundstück mit Garten. Die Frau ließ sich in ihrem Garten einen Treppen­schräglift einbauen. Die Kosten in Höhe von ca. 63.000 Euro für den Einbau machte sie als außer­ge­wöhnliche Belastung geltend.

Finanzamt erkennt nur geringen Teil der Einbaukosten an

Das Finanzamt erkannte nur einen kleinen Teil der Kosten an, der sich aber nach Abzug der nach dem individuellen Einkommen bemessenen zumutbaren Belastung steuerlich nicht auswirkte.

Einbau des Lift im Garten und nicht im Wohnhaus für steuerliche Absetzbarkeit nicht entscheidend

Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab jedoch der Klägerin Recht und erkannte den vollen Betrag nach Abzug der zumutbaren Belastung an. Bei dem Treppen­schräglift handele es sich um ein medizinisches Hilfsmittel, dessen Nutzung durch die Klägerin für das Treppensteigen angesichts ihrer außer­ge­wöhn­lichen Gehbehinderung unzweifelhaft erforderlich sei. Für das Gericht ist es unbeachtlich, dass der Lift nicht im Wohnhaus, sondern im dazugehörigen Garten eingebaut wurde. Die Nutzung des Gartens ist nach Ansicht des Gerichts kein „entbehrlicher Luxus“, sondern „sozialadäquat“. Man könne von der Klägerin weder verlangen, von dem seit ihrer Kindheit bewohnten Hanggrundstück wegzuziehen, noch den Garten nicht mehr zu nutzen.

Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11806

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI