Dokument-Nr. 11791
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil30.03.2011
FG Baden-Württemberg: Kein Kindergeld für Kind in UntersuchungshaftAbbruch einer Berufsausbildung infolge einer Inhaftierung nicht mit Unterbrechung der Ausbildung aufgrund einer Erkrankung vergleichbar
Bei einem strafrechtlich verurteilten Kind besteht für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall absolvierte der Sohn des Klägers zunächst eine Berufsausbildung zum Straßenbauer. Er wurde straffällig (u.a. schwerer Raub) und nach Absitzen einer ca. einjährigen Untersuchungshaft zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt. Noch während der Untersuchungshaft kündigte der Arbeitgeber des Kindes das Ausbildungsverhältnis fristlos. Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindesgeldes ab dem Zeitpunkt der Kündigung auf und forderte das für die Zeit der Untersuchungshaft bereits ausbezahlte Kindergeld zurück.
Kind kann nicht darauf vertrauen, Ausbildung während der Haft fortzusetzen oder neue beginnen zu können
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Familienkasse recht und wies die Klage ab. Nach Beendigung des Ausbildungsvertrags durch den Arbeitsgeber des Kindes wurde die Ausbildung abgebrochen. Der Abbruch einer Berufsausbildung infolge einer Inhaftierung aufgrund schwerer Straftaten sei nicht mit einer bloßen Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft vergleichbar. Die Begehung der schweren Straftaten durch den Sohn des Klägers sei für den Abbruch seiner Berufsausbildung ursächlich gewesen. Nach Ansicht des Gerichts könne das Kind nicht darauf vertrauen, während der Haft seine Ausbildung fortsetzen oder eine neue Ausbildung beginnen zu können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2011
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11791
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.