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Urteil06.04.2006Europäisches Gericht Erster InstanzT-351/02
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Europäisches Gericht Erster Instanz Urteil06.04.2006

Flugbenzin bleibt steuerfreiEuropäisches Gericht weist Klage der Deutschen Bahn ab

Die Flugge­sell­schaften in Europa können aufatmen. Flugbenzin bleibt nach einer Entscheidung des EuG (Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften) - zumindest vorläufig - auch weiterhin steuerfrei.

Damit wies das Gericht die Klage der Deutschen Bahn AG gegen die Europäische Kommission ab. Die Bahn hatte argumentiert, die Steuerbefreiung für Flugbenzin stelle eine unzulässige Beihilfe für Flugge­sell­schaften dar. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht.

Seit Jahren sieht sich die Bahn hinsichtlich der Steuerbefreiung von Kerosin benachteiligt. Sie erwägt nach dieser Entscheidung des EuG den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen.

Quelle: ra-online

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