23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen auf azurblauem Grund die zwölf goldenen Sterne, wie sie auch in der Europaflagge zu finden sind, wobei in der Mitte ein Paragraphenzeichen zu sehen ist.
ergänzende Informationen

Gerichtshof der Europäischen Union Urteil04.05.2018

Begriff "Umgangsrecht" umfasst auch Umgangsrecht von Großeltern mit EnkelkindernBrüssel-IIa-Verordnung erfasst auch Umgangsrecht der Großeltern

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Begriff "Umgangsrecht" auch das Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkelkindern umfasst.

Frau Neli Valcheva, eine bulgarische Staats­an­ge­hörige, ist die Großmutter mütte­r­li­cherseits eines minderjährigen im Jahr 2002 geborenen Kindes. Seit der Scheidung seiner Eltern hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei seinem Vater, einem griechischen Staats­an­ge­hörigen, in Griechenland. Die Großmutter möchte ein Umgangsrecht erhalten. Da es ihr nicht möglich sei, einen engen Kontakt mit ihrem Enkelsohn aufrecht­zu­er­halten und sie die griechischen Behörden ohne Erfolg um Unterstützung gebeten habe, rief sie die bulgarischen Gerichte an, um die Modalitäten für die Ausübung des Umgangsrechts zwischen ihr und ihrem Enkelsohn zu bestimmen. Sie beantragte, dass er sie regelmäßig an bestimmten Wochenenden im Monat besuchen sowie zweimal im Jahr ein oder zwei Wochen seiner Ferien bei ihr verbringen dürfe.

Bulgarische Gericht verneint Zuständigkeit

Das erstin­sta­nzliche bulgarische Gericht und das Berufungs­gericht wiesen den Antrag wegen fehlender Zuständigkeit zurück, weil eine Verordnung der Union (Brüssel-IIa-Verordnung)* die Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats vorsehe, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe (hier also die griechischen Gerichte).

Nationales Gericht erbittet Entscheidung des EuGH

Der in letzter Instanz befasste Varhoven kasatsionen sad (Oberstes Kassa­ti­o­ns­gericht, Bulgarien) ist der Ansicht, dass er für die Bestimmung des zuständigen Gerichts wissen müsse, ob die Brüssel-IIa-Verordnung auf das Umgangsrecht der Großeltern Anwendung finde.

Begriff "Umgangsrecht" erfasst nicht nur Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern

Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass der Begriff "Umgangsrecht" im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung autonom auszulegen ist. Nach einem Hinweis darauf, dass diese Verordnung für alle Entscheidungen über die elterliche Verantwortung gilt und das Umgangsrecht als Priorität angesehen wird, weist der Gerichtshof darauf hin, dass sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, den Kreis der Personen, die die elterliche Verantwortung ausüben oder denen ein Umgangsrecht zukommt, nicht einzuschränken. Nach Ansicht des Gerichtshofs erfasst der Begriff "Umgangsrecht" somit nicht nur das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern, sondern auch das anderer Personen, hinsichtlich deren es für das Kind wichtig ist, persönliche Beziehungen zu unterhalten, insbesondere seine Großeltern.

Der Gerichtshof stellt auch klar, dass zur Vermeidung sich wider­spre­chender Maßnahmen durch unter­schiedliche Gerichte und zum Schutz des Kindeswohls dasselbe Gericht, grundsätzlich das am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zuständige, über das Umgangsrecht entscheiden muss.

Erläuterungen

* Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (ABl. L 338, S. 1).

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI