15.11.2024
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Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 3838

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Urteil11.02.2007Bayerischer Verwaltungsgerichtshof7 BV 06.1073
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil11.02.2007

Keine Gebüh­ren­freiheit für tragbare Rundfun­k­emp­fangs­geräte in eigener Ferienwohnung

Der Rundfunk­ge­büh­ren­pflicht unterliegen auch tragbare Empfangsgeräte, die ein Rundfunk­teil­nehmer nur für wenige Wochen im Jahr in eine eigene Ferienwohnung mitnimmt.

Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Klägerin gegen eine Heranziehung zu Rundfunkgebühren für zwei aus ihrer Hauptwohnung stammende Geräte, die sie jeweils für die Dauer ihrer Urlaub­s­auf­enthalte in ihre bayerische Ferienwohnung mitgebracht hatte. Der BayVGH hat die Klage gegen den Gebüh­ren­be­scheid - unter Aufhebung des erstin­sta­nz­lichen Urteils des VG München vom 18. Januar 2006 - abgewiesen.

Zwar seien die beiden tragbaren Geräte während des Bereithaltens in der Hauptwohnung der Klägerin als sog. Zweitgeräte von der Gebührenpflicht befreit. Jedoch würden sie gebüh­ren­pflichtig, sobald sie auch nur vorübergehend in eine eigene Ferienwohnung eingebracht und dort zum Empfang bereitgehalten werden. Denn nach den maßgeblichen Vorschriften des Rundfunk­ge­büh­ren­staats­vertrags sei „für Rundfun­k­emp­fangs­geräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine eigene Gebühr“ zu entrichten. Diese Regelung treffe hinsichtlich der Art der Wohnung (Haupt- oder Ferien-/Zweit-/Nebenwohnung) keine Unterscheidung. Auf die Ausnah­me­vor­schrift, wonach tragbare Geräte von der Gebührenpflicht befreit seien, die eine Person „vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung“ zum Empfang bereit halte, könne sich die Klägerin ebenfalls nicht berufen. Die mobilen Geräte befänden sich nämlich, wenn sie in die (Ferien-)Wohnung eingebracht würden, nicht mehr „außerhalb“ sondern wiederum in einer Wohnung.

Siehe auch: Autohaus muss Rundfunk­ge­bühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen (Nieder­säch­sisches Oberver­wal­tungs­gericht, Urteil v. 19.12.2006 - 10 LC 73/05 -)

Quelle: ra-online, BayVGH vom 22.02.2007

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