Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil12.10.2005
Rücknahme der Genehmigung einer Stiftung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil mit bislang ungeklärten Fragen des Stiftungsrechts befasst.
Der BayVGH hat erstmals entschieden, dass die Genehmigung einer Stiftung des bürgerlichen Rechts jedenfalls dann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann, wenn der Stifter sie durch eine arglistige Täuschung erwirkt hat. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Stifter der Regierung von Oberbayern mit Hilfe einer "Luftbuchung" vorgespiegelt, er könne das von ihm versprochene Stiftungsvermögen aufbringen; tatsächlich war er überschuldet.
Die Revision wurde nicht zugelassen; die unterlegene Klägerin (Stiftung) kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des BayVG v. 08.11.2005