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Dokument-Nr. 1209

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Urteil12.10.2005Bayerischer Verwaltungsgerichtshof5 BV 03.2841
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil12.10.2005

Rücknahme der Genehmigung einer Stiftung

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat sich in einem jetzt veröf­fent­lichten Grundsatzurteil mit bislang ungeklärten Fragen des Stiftungsrechts befasst.

Der BayVGH hat erstmals entschieden, dass die Genehmigung einer Stiftung des bürgerlichen Rechts jedenfalls dann mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden kann, wenn der Stifter sie durch eine arglistige Täuschung erwirkt hat. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Stifter der Regierung von Oberbayern mit Hilfe einer "Luftbuchung" vorgespiegelt, er könne das von ihm versprochene Stiftungs­vermögen aufbringen; tatsächlich war er überschuldet.

Die Revision wurde nicht zugelassen; die unterlegene Klägerin (Stiftung) kann dagegen Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig erheben.

Quelle: Pressemitteilung des BayVG v. 08.11.2005

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