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Dokument-Nr. 5731

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil05.03.2008

Kein Anspruch auf Einbürgerung für Anhänger der islamistischen Organisation "Tablighi Jamaat"

Anhänger der islamistischen Organisation "Tablighi Jamaat" dürfen nicht eingebürgert werden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat entschieden.

Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme, dass die islamistische Organisation "Tablighi Jamaat" Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Bewegung der "Tablighi Jamaat" ziele nämlich auf die Islamisierung der Gesellschaft und damit auf die Etablierung eines islamischen Gottesstaates ab.

Im konkreten Fall begehrte ein türkischer Staats­an­ge­höriger, der seit knapp 30 Jahren im Bundesgebiet lebt, seine Einbürgerung. Diese wurde ihm von der zuständigen Einbür­ge­rungs­behörde versagt. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof bestätigte nun auf der Grundlage neuer Erhebungen in der zweiten Instanz die Ablehnung der Einbürgerung. Neben weiteren Umständen rechtfertigten die regelmäßigen Teilnahme des Einbür­ge­rungs­be­werbers an den Deutsch­landtreffen der "Tablighi Jamaat" sowie ein ca. einmonatiger Aufenthalt in Pakistan als "Gast" einer Moschee der "Tablighi Jamaat" die Annahme, dass er diese Bewegung unterstützt habe und noch unterstütze.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 11.03.2008

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