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Dokument-Nr. 1279

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil25.10.2005

Rücknahme einer Einbürgerung

Die durch bewusste Täuschung erlangte Einbürgerung - hier: eines ehemals öster­rei­chischen Staatsbürgers - kann auch dann zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die europäische Unions­bür­ger­schaft verliert.

Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof in einem jetzt veröf­fent­lichten Urteil entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene trotz einer entsprechenden Frage in dem Antragsformular laufende strafrechtliche Ermitt­lungs­ver­fahren verschwiegen.

Die Revision wurde nicht zugelassen; der unterlegene Kläger kann dagegen Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig erheben.

Quelle: Pressemitteilung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 15.11.2005

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