Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil25.10.2005
Rücknahme einer Einbürgerung
Die durch bewusste Täuschung erlangte Einbürgerung - hier: eines ehemals österreichischen Staatsbürgers - kann auch dann zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die europäische Unionsbürgerschaft verliert.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene trotz einer entsprechenden Frage in dem Antragsformular laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren verschwiegen.
Die Revision wurde nicht zugelassen; der unterlegene Kläger kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 15.11.2005