Dokument-Nr. 8816
Permalink https://urteile.news/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss29.09.2009
Kein Sachlichkeitsgebot: Gemeinde darf für Ratsbegehren werbenGemeinde ist bei Ratsbegehren nicht an das Sachlichkeitsgebot der Gemeindeordnung gebunden
Eine Gemeinde darf für ihr mit dem Bürgerbegehren konkurrierendes Ratsbegehren genauso werben wie die privaten Initiatoren des Bürgerbegehrens. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In einer oberfränkischen Gemeinde sollte ein Bürgerentscheid über ein Bürgerbegehren ("Gegen den Solarpark") und ein damit konkurrierendes Ratsbegehren ("Für den Solarpark") durchgeführt werden. Einige Tage vor der Abstimmung ließ die Gemeinde eine Informationsschrift an alle Haushalte verteilen, in der die für das Ratsbegehren sprechenden Argumente dargestellt wurden.
Richter: Gemeinde darf werben
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinde für ihr mit dem Bürgerbegehren konkurrierendes Ratsbegehren genauso werben darf wie die privaten Initiatoren des Bürgerbegehrens. Die Gemeinde ist in diesem Fall nicht an das Sachlichkeitsgebot des Art. 18a Abs. 15 Gemeindeordnung gebunden. Das Sachlichkeitsgebot gilt für die Gemeinde nur bei einem Bürgerentscheid über ein Bürgerbegehren.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8816
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.