21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.

Dokument-Nr. 33405

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss20.09.2023

Entzug waffen­recht­licher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Partei "Die Heimat"Unterstützung verfassungs­feindlicher Organisationen begründet waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit

Die Mitgliedschaft und Unterstützung der Partei "Die Heimat" (ehemals: NPD) begründet die waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit, mit der Folge des Entzugs waffen­recht­licher Erlaubnisse. Bei der Partei handelt es sich um eine verfassungs­feindliche Organisation. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 wurde einem in Bayern wohnhafter Mann die waffen­recht­lichen Erlaubnisse mit sofortiger Wirkung entzogen, da er Mitglied der Partei "Die Heimat" war und diese durch die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen unterstützt hat. Die zuständige Behörde hielt den Mann für unzuverlässig. Der vom Mann beantragte Eilrechtsschutz lehnte das Verwal­tungs­gericht Regensburg ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Mannes.

Rechtmäßigkeit des Entzug der waffen­recht­lichen Erlaubnisse

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Der Entzug der waffen­recht­lichen Erlaubnisse sei rechtmäßig, da der Mann Mitglied der Partei "Die Heimat" ist und diese unterstützt. Die Partei verfolge verfas­sungs­feindliche Bestrebungen. Der Mann sei daher als unzuverlässig einzustufen.

Waffen­rechtliche Unzuver­läs­sigkeit wegen Unterstützung verfas­sungs­feind­licher Organisationen

Bei Personen, die einem verfas­sungs­feind­lichen Spektrum zuzuordnen sind, sei die waffen­rechtliche Zuverlässigkeit nach Auffassung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs in der Regel nicht gegeben. Denn der Umgang mit erlaub­nis­pflichtigen Waffen erfordere eine stete Rechtstreue und Besonnenheit, woran bei einem solchen Personenkreis berechtigte Zweifel bestehen. Eine Ausnahme könne bestehen, wenn der Mann an einem Ausstiegs­programm teilgenommen hätte oder sich von hetzenden Äußerungen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei unmiss­ver­ständlich und beharrlich distanziert hätte.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI