18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss17.08.2007

Gericht bestätigt Verbot einer Demo die NS-Gewalt- und Willkür­herr­schaft verherrlichtHeß-Demo nur Vorwand für Verherrlichung des Natio­nal­so­zi­a­lismus

Die für den 17. August 2007 (18.00 Uhr) angemeldete Versammlung mit dem Thema "Rudolf Heß - Märtyrer des Friedens" auf dem Münchner Marienplatz darf nicht stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden und damit in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts München vom heutigen Tag zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versamm­lungs­verbot der Stadt München wurde damit bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts dient die Person von Rudolf Heß nur als "Aufhänger", um über seine Person die NS-Gewalt- und Willkür­herr­schaft in ein positives Licht zu rücken, die Kundgebung als Plattform zur Verherrlichung des Natio­nal­so­zi­a­lismus zu nutzen und damit letztlich Straftaten nach § 130 Absatz 4 StGB zu begehen. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die natio­nal­so­zi­a­lis­tische Gewalt- und Willkür­herr­schaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof nimmt zudem an, dass ein erheblicher Zustrom der rechtsradikalen Szene zu erwarten sei, da die Veranstaltung im Internet entsprechend beworben werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 17.08.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4716

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI