22.11.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss17.08.2007

Gericht bestätigt Verbot einer Demo die NS-Gewalt- und Willkür­herr­schaft verherrlichtHeß-Demo nur Vorwand für Verherrlichung des Natio­nal­so­zi­a­lismus

Die für den 17. August 2007 (18.00 Uhr) angemeldete Versammlung mit dem Thema "Rudolf Heß - Märtyrer des Friedens" auf dem Münchner Marienplatz darf nicht stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden und damit in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts München vom heutigen Tag zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versamm­lungs­verbot der Stadt München wurde damit bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts dient die Person von Rudolf Heß nur als "Aufhänger", um über seine Person die NS-Gewalt- und Willkür­herr­schaft in ein positives Licht zu rücken, die Kundgebung als Plattform zur Verherrlichung des Natio­nal­so­zi­a­lismus zu nutzen und damit letztlich Straftaten nach § 130 Absatz 4 StGB zu begehen. Nach dieser Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die natio­nal­so­zi­a­lis­tische Gewalt- und Willkür­herr­schaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof nimmt zudem an, dass ein erheblicher Zustrom der rechtsradikalen Szene zu erwarten sei, da die Veranstaltung im Internet entsprechend beworben werde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 17.08.2007

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