18.10.2024
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Dokument-Nr. 29526

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss24.11.2020

Corona-Pandemie: BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer KraftRegelung zur Testpflicht voraussichtlich unwirksam

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag zweier öster­rei­chischer Schüler stattgegeben und die Regelung der Einreise-Quarantäne­verordnung (EQV), wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Antragsteller sind österreichische Staatsbürger und haben ihren Wohnsitz in Österreich. Sie besuchen ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach der entsprechenden Vorschrift der EQV müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Test

unterziehen.

Zweifel an Verhält­nis­mä­ßigkeit der wöchentlichen Testpflicht

Der BayVGH führt in seiner Entscheidung aus, dass sich die Regelung zur Testpflicht im Haupt­sa­che­ver­fahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Anste­ckungs­ver­dächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Außerdem äußerte der Senat Zweifel, ob die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger verhältnismäßig ist.

EU-Empfehlung bei der Beschränkung der Freizügigkeit zu berücksichtigen

Weil durch die Testpflicht auch das Freizü­gig­keitsrecht der Unionsbürger berührt sei, sei zudem die Empfehlung des Europäischen Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen, die insbesondere eine Diskriminierung von Deutschen und EU-Ausländern bei der Anordnung der Testpflicht verhindern solle.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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