Dokument-Nr. 29526
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss24.11.2020
Corona-Pandemie: BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testpflicht für Grenzgänger außer KraftRegelung zur Testpflicht voraussichtlich unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben und die Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV), wonach sich Grenzgänger wöchentlich einem Corona-Test unterziehen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsteller sind österreichische Staatsbürger und haben ihren Wohnsitz in Österreich. Sie besuchen ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land. Nach der entsprechenden Vorschrift der EQV müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Test
unterziehen.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit der wöchentlichen Testpflicht
Der BayVGH führt in seiner Entscheidung aus, dass sich die Regelung zur Testpflicht im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Ansteckungsverdächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Außerdem äußerte der Senat Zweifel, ob die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger verhältnismäßig ist.
EU-Empfehlung bei der Beschränkung der Freizügigkeit zu berücksichtigen
Weil durch die Testpflicht auch das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger berührt sei, sei zudem die Empfehlung des Europäischen Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen, die insbesondere eine Diskriminierung von Deutschen und EU-Ausländern bei der Anordnung der Testpflicht verhindern solle.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2020
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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