14.11.2024
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Dokument-Nr. 1390

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Urteil02.12.2005Bayerischer Verwaltungsgerichtshof20 A 04.40044
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil02.12.2005

Klagen gegen Zivilflughafen Memmingerberg abgewiesen

In einem Urteil des Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat dieser die Klagen mehrerer Anwohner und Nachba­r­ge­meinden gegen die luftrechtliche Genehmigung eines Zivilflughafens in der Nähe von Memmingen zurückgewiesen.

Das von einer privaten Gesellschaft betriebene Projekt soll auf dem Areal des ehemaligen Militä­r­flug­hafens Memmingerberg verwirklicht werden.

Der BayVGH hat die angefochtene Genehmigung als rechtmäßig erkannt. Insbesondere bestehe nach der vom Gericht durchgeführten Beweisaufnahme die reale Chance, dass der geplante Flughafen auf Dauer wirtschaftlich lebensfähig sei; im Falle eines späteren Scheiterns entstünden für die betroffenen Bürger und Gemeinden auch keine irreparablen Schäden. Die Stand­or­tal­ter­native Lagerlechfeld sei aus Kostengründen mittlerweile nicht mehr aktuell, so dass ihre ungenügende Berück­sich­tigung im Geneh­mi­gungs­ver­fahren nicht zur Aufhebung des Geneh­mi­gungs­be­scheids führen könne.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen; die unterlegenen Kläger können dagegen Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig erheben.

Quelle: Pressemitteilung des BayVGH vom 02.12.2005

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