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Dokument-Nr. 6628

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil14.08.2008

Windkraftanlage trotz Ausschluss im Regionalplan erlaubt

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hat einem Windkraft­an­la­gen­be­treiber Recht gegeben, der seine Anlage außerhalb der dafür im Regionalplan vorgesehenen Vorrangs- und Vorbe­halts­gebiete errichten will.

Das Bayerische Landes­pla­nungs­gesetz erlaube es nicht, Windkraft­anlagen ausschließlich auf bestimmte Gebiete zu konzentrieren und sie dadurch in anderen Teilen des Plangebiets auszuschließen. Obwohl der Bundes­ge­setzgeber mit dem Raumord­nungs­gesetz die Möglichkeit geschaffen habe, auf Landesebene solche Konzen­tra­ti­o­nszonen planerisch zu schaffen, habe Bayern hierauf ausdrücklich verzichtet.

Windkraft­an­la­gen­be­treibern kann deshalb bei der Wahl ihrer Standorte nicht entge­gen­ge­halten werden, dass sie sich in einem Regio­na­l­plan­gebiet ausschließlich auf konkret benannte Zonen beschränken müssen. Möglich hingegen ist es nach dem Bayerischen Landes­pla­nungs­gesetz, Windkraft­anlagen in bestimmten Gebieten regio­na­l­pla­nerisch auszuschließen. Die Ausschluss­gebiete müssen im Verhältnis zu den Positivflächen so bemessen sein, dass der im Baugesetzbuch privilegierten Windener­gie­nutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen wird.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 22.08.2008

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