Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss17.12.2008
Gericht bestätigt Schließung Scientology-naher KindertagesstätteVorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 im Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt, wonach das von Scientology-Mitgliedern betriebene "Haus für Kinder" (Kindergarten und Schulkindbetreuung) in München vorläufig geschlossen wird.
Die Landeshauptstadt München nahm im Februar 2008 die Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung zurück, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hatte, dass die beiden dort beschäftigten Erzieherinnen sowie weitere Vorstands- und Vereinsmitglieder der Scientology- Kirche Bayern e.V. angehören sollen.
Ob die Voraussetzungen für die Rücknahme der Betriebserlaubnis vorliegen, ist nach Auffassung des BayVGH offen und in einem Hauptsacheverfahren zu klären. In dem nun entschiedenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergebe eine vom Ausgang der Hauptsache unabhängige Interessenabwägung, dass ein maßgeblicher Einfluss "scientologischer Methoden und Techniken" auf die Erziehungsarbeit im "Haus für Kinder" nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne. Die Umsetzung "scientologischer Lehren und Methoden" und eine daraus resultierende Gefährdung des Wohls der in der betroffenen Einrichtung betreuten Kinder seien nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Der Betreiber habe demgegenüber nicht glaubhaft machen können, dass ihm irreparable Nachteile entstünden, wenn es bis zur Entscheidung in der Hauptsache bei der Schließung der Kindertageseinrichtung bleibe.
Betont hat der BayVGH, dass Gegenstand des Verfahrens allein der Schutz des Kindeswohls sei. Die Frage eines generellen Verbots der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen durch Vereine mit Scientology-Mitgliedern als Erzieher und Vorstände sei dagegen nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Auch sei im konkreten Fall nicht entscheidungserheblich, ob es sich bei der "Scientology Kirche" um eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft handle. Vielmehr gehe es allein darum, eine Erziehung nach (möglicherweise auch verdeckt angewandten) "scientologischen Technologien" zu einem durch totalitäre Unterwerfung gekennzeichneten und auf die Abschaffung wesentlicher Prinzipien und tragender Grundrechte zielenden System in der konkret betroffenen Kindertageseinrichtung zu unterbinden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2008