Dokument-Nr. 6527
Permalink https://urteile.news/
- Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil07.12.2007, W 6 K 07.966
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss31.07.2008
Kfz-Zwangsabmeldung wegen fehlenden VersicherungsschutzesInteresse an effektiver und standardisierter Überwachung der Pflichtversicherung
Zeigt der Versicherer, von dem die jüngste der Zulassungsstelle vorliegende Versicherungsbestätigung stammt, der KFZ-Zulassungsbehörde das Erlöschen der KFZ-Haftpflichtversicherung an so hat die KFZ-Zulassungsbehörde das Fahrzeug auch dann außer Betrieb zu setzen, wenn ein anderer Versicherer mit einer früher erteilten und der Zulassungsbehörde vorliegenden Versicherungsbestätigung - und sei er auch ab dem gleichen Zeitpunkt - Versicherungsschutz zugesagt hatte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung hat die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb zu setzen, wenn sie durch die Anzeige einer Kfz-Versicherung erfährt, dass für dieses Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung mehr besteht. Dabei ist unerheblich, ob der Versicherungsvertrag tatsächlich nicht mehr besteht; es kommt vielmehr rein formell auf den Eingang einer Anzeige über den Wegfall des Versicherungsschutzes an. Entscheidend ist stets die letzte der Zulassungsbehörde zugegangene Versicherungsbestätigung. Ermittlungen darüber, ob die Erlöschensanzeige zu Recht erfolgt ist oder ersatzweise eine andere Versicherung einspringt, hat die Behörde regelmäßig nicht anzustellen.
Nach Deckungszusagen verschiedener Versicherungen ging eine Erlöschensanzeige ein
Im konkreten Fall waren dem Landratsamt Würzburg zeitlich nacheinander Deckungszusagen verschiedener Versicherungen und nachfolgend eine Erlöschensanzeige zugegangen. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu feststellte, durfte die Zulassungsbehörde nach Eingang der Erlöschensanzeige davon ausgehen, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Eine Nachforschungspflicht bestand nicht. Denn die notwendige Überwachung des Pflichtversicherungsschutzes erfordere es, die Verwaltungsvorgänge schnell abzuwickeln. Auch gebiete der massenhafte Anfall einschlägiger Eingänge eine weitgehende Standardisierung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Landesanwaltschaft Bayern vom 14.08.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6527
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.