21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss05.07.2012

Ersatzdroge Methadon: Fahrer­laub­nis­inhaber muss im Regelfall Gelegenheit erhalten, seine Fahreignung gutachtlich nachzuweisenKläger kämpft um seine Fahrerlaubnis, nachdem ihm dieser aufgrund einer Drogen-Entwöh­nungs­be­handlung mit der Ersatzdroge Methadon entzogen wurde

Wird ein Fahrer­laub­nis­inhaber mit der Substi­tu­ti­o­nsdroge Methadon behandelt, kann nicht ohne weiteres auf den Verlust der Fahreignung geschlossen werden. Im Regel-fall muss die Behörde dem betroffenen Fahrer­laub­nis­inhaber Gelegenheit geben, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Dies entschied die Landes­an­walt­schaft Bayern.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer aus Mittelfranken wegen Droge­n­ab­hän­gigkeit 2003 auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Aufgrund einer positiven Begutachtung wurde sie ihm im Jahr 2005 wiedererteilt. Ab 2008 ließ er sich – eigenem Bekunden nach „aus Gau-di“ – in eine Medika­men­te­n­ab­hän­gigkeit abgleiten. Wegen dieser findet seit Mai 2011eine Entwöh­nungs­be­handlung mit Methadon statt. Im März 2012 entzog ihm das zuständige Landratsamt die Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Einstweiliges Rechts­schutz­be­gehren des Klägers gescheitert

Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wollte der Kläger erreichen, wenigstens vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache im Besitz seiner Fahrerlaubnis bleiben zu dürfen. Vor dem Verwal­tungs­gericht Würzburg hatte er damit keinen Er-folg. Auch vor dem Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof scheiterte er.

Voraussetzungen zur Begutachtung waren beim Kläger nicht auszuschließen

Die Möglichkeit, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, war dem Kläger zu eröffnen. Und dies, obwohl die Subsi­tu­ti­o­ns­be­handlung mit Methadon noch läuft. Der Senat hat einige Kriterien hervorgehoben, bei de-ren gleichzeitigem Vorliegen eine solche Begutachtung angezeigt ist: mehr als ein-jährige Metha­d­on­sub­sti­tution, soziale Integration, nachgewiesene Alkohol­ab­stinenz, Thera­pie­ko­ope­ration. Beim Kläger waren diese Voraussetzungen nicht von vornhe-rein auszuschließen.

In erster Linie zählt die Sicherheit des Straßenverkehrs

Der Senat sieht damit den Ausgang der Hauptsache angesichts der noch ausste-henden Begutachtung als offen an. Eine Inter­es­se­n­ab­wägung gebiete jedoch, es vor-läufig beim Entzug der Fahrerlaubnis zu belassen. Die Sicherheit des Straßenver-kehrs gehe vor, solange nicht die Fahrge­eig­netheit des Klägers positiv erwiesen sei.

Endet die Begutachtung positiv, wird über seinen Fall neu zu entscheiden sein.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14368

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI