21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 10063

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil03.08.2010

Kutsch­fahr­verbot in Rothenburg ob der Tauber überwiegend bestätigtFuhrhalterei darf nicht im Altstadtkern fahren

Das Kutschen­fahr­verbot in Rothenburg ob der Tauber ist überwiegend rechtmäßig. Nur in einigen Straßen dürfen Gespann­fuhrwerke fahren. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Wie bereits zuvor in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der BayVGH zwar die Sperrung einiger Straßen und Gassen in der Altstadt von Rothenburg für den Verkehr mit Gespann­fuhr­werken für rechtswidrig erachtet und aufgehoben (Galgengasse, Judengasse, Klingelgasse zwischen Klingenschütt und Judengasse, Klingenschütt von und bis zur Klingengasse sowie Schmidtgäßchen). Im Wesentlichen ist jedoch die verkehrs­rechtliche Anordnung zur Sperrung des Altstadtkerns von Rothenburg für Gespannfuhrwerke nach Auffassung des BayVGH rechtmäßig. Insoweit wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Ansbach zurückgewiesen.

Rothenburger Fuhrhalterei klagte

Geklagt hatte eine Rothenburger Fuhrhalterei, die nun nach wie vor nicht im Altstadtkern, sondern nur in den namentlich genannten Straßen und Gassen endgültig wieder mit ihren Pferdekutschen fahren darf.

Quelle: Bayer. Verwaltungsgerichtshof/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI