21.11.2024
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss19.01.2022

Bayern: Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof bestätigt Allge­mein­ver­fügung in München zu Corona-SpaziergängenJuristisches Tauziehen um Corona-"Montags­spa­ziergänge" - Verwal­tungs­gericht gab Eilantrag zunächst statt - Bayerische Verwaltungs­gerichtshof bestätigt kurz danach das Verbot

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof hat über die Beschwerde der Landes­hauptstadt München und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Münchener Allge­mein­ver­fügung zu den sog. Corona-Spaziergängen entschieden.

Mit dieser Allge­mein­ver­fügung wurde für den 15., 17. und 19. Januar 2021 die Veranstaltung von Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen und die Teilnahme an solchen Versammlungen untersagt, wenn diese Versammlungen nicht rechtzeitig vorab den Behörden angezeigt wurden.

Verwal­tungs­gericht München gibt Antrag des Bürgers statt

Das Verwal­tungs­gericht München hatte am 19. Januar 2022 gegen 16.10 Uhr dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen die Allge­mein­ver­fügung gewandt hatte. Die Landes­hauptstadt München und der Freistaat Bayern hatten dagegen Beschwerden eingelegt.

Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof weist Antrag des Bürgers ab

Der Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshof hat am Abend des 19. Januar 2022 den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts abgeändert und den Antrag des Bürgers abgewiesen. Entgegen der Annahme des Verwal­tungs­ge­richts sei das Versamm­lungs­verbot bei einer summarischen Prüfung rechtmäßig. Die Landes­hauptstadt München sei in ihrer Gefah­ren­prognose aufgrund der Erfahrungen bei Versammlungen in den letzten Wochen zu Recht davon ausgegangen, dass nur mit einem präventiven Verbot die Gefahr von zahlreichen Infektionen mit dem Corona-Virus verhindert werden könne. Auch eine Inter­es­se­n­ab­wägung falle zu Gunsten des öffentlichen Interesses an einer Verhinderung weiterer Infektionen aus (ebenso: Rheinland-Pfalz: Erfolglose Eilanträge gegen das Verbot nicht angemeldeter "Spaziergänge" in der Stadt Koblenz).

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

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