21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 9442

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil31.03.2010

Trink­was­ser­ver­ordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zuWäsche darf auch mit Wasser minderer Qualität gewaschen werden

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass die Trink­was­ser­ver­ordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grund­s­tücks­ei­gentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasser­ver­sorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg.

Das Oberver­wal­tungs­gericht war davon ausgegangen, nach der Satzung des beklagten Wasser­ver­sor­gungs­ver­bandes müsse eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden, wenn sie für den Beklagten wirtschaftlich zumutbar sei. An diese Auslegung des Landesrechts war das Bundes­ver­wal­tungs­gericht gebunden. Der Beklagte machte im Revisi­ons­ver­fahren geltend, nach der Trinkwasserverordnung dürfe nur Trinkwasser zum Wäschewaschen benutzt werden.

Trink­was­ser­ver­ordnung gewährleistet lediglich, dass jedem Haushalt ein Trink­was­ser­an­schluss zur Verfügung steht

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Trink­was­ser­ver­ordnung gewährleiste in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemein­schaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trink­was­ser­an­schluss zur Verfügung stehe. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbrau­cher­ver­halten und verbiete nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen.

Wäsche darf auch mit Wasser minderer Qualität gewaschen werden

Wasser aus einer Eigen­ver­sor­gungs­anlage, die neben dem öffentlichen Trink­was­ser­an­schluss im Haushalt verwendet werde, müsse keine Trink­was­ser­qualität haben. Ob der Anschlussnehmer zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trink­was­ser­ver­ordnung seiner eigen­ver­ant­wort­lichen Entscheidung.

Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9442

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI