14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Beschluss12.06.2007

Trans­ra­pid­strecke in München: Antrag auf Einsicht in Sicher­heits­konzept für Transrapid erfolglosBundes­ver­wal­tungs­gericht gerichtlich nicht zuständig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, durch die das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet werden sollte, den Antragstellern Einsicht in das Sicher­heits­konzept der DB Magnetbahn GmbH für das Fahrzeug Transrapid TR 09, in die hierfür erteilte Genehmigung des Eisenbahn- Bundesamtes sowie in die über das Fahrzeug vorhandenen Unterlagen zu gewähren.

Die Antragsteller sind Einwender im Planfest­stel­lungs­ver­fahren für den Bau einer Magnet­schwe­be­bahn­strecke von München Hauptbahnhof zum Flughafen München. Sie stützten ihren Antrag auf das Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz und verwiesen darauf, sie seien im Rahmen des gegenwärtig andauernden Erörte­rungs­termins im Planfest­stel­lungs­ver­fahren auf die begehrten Informationen angewiesen.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat den erstinstanzlich bei ihm anhängig gemachten Antrag als unzulässig abgelehnt, weil für die Entscheidung nicht das Bundes­ver­wal­tungs­gericht, sondern das Verwal­tungs­gericht Köln zuständig sei. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entscheide zwar im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfest­stel­lungs­ver­fahren für Vorhaben des Baues von Magnet­schwe­be­bahn­strecken beträfen. Diese erstin­sta­nzliche Zuständigkeit des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts erfasse aber nicht Streitigkeiten um Ansprüche auf Auskunft über planfest­stel­lungs­pflichtige Vorhaben, die auf das Umwelt­in­for­ma­ti­o­ns­gesetz gestützt seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 36/07 des BVerwG vom 12.06.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4373

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI