24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 21660

Drucken
Urteil30.09.2015BundesverwaltungsgerichtBVerwG 7 C 11.14
Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil24.02.2012, 17 K 6881/11
  • Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil20.03.2014, 20 A 931/12
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil30.09.2015

Handels­un­ter­nehmen muss sich für Eigenmarke-Verpackungen an Rücknahmesystem beteiligenBVerwG zur verpackungs­rechtlichen Verantwortung bei Eigenmarken des Handels

Werden mit Ware befüllte Verkaufs­verpackungen unter einer Eigenmarke des Handels in den Verkehr gebracht, ist nicht der Abfüller, sondern das Handels­un­ter­nehmen verpflichtet, sich an einem System zur Gewährleistung der flächen­de­ckenden Rücknahme der Verkaufs­verpackungen zu beteiligen und dies durch eine bei der Industrie- und Handelskammer zu hinterlegende Vollstän­digkeits­erklärung zu dokumentieren. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Großhan­dels­un­ter­nehmen für Bäckerei- und Kondi­to­rei­bedarf. Neben Produkten für die gewerbliche Weiter­ver­a­r­beitung vertreibt sie unter ihrer Handelsmarke auch Kaffee, Sahne, Marmelade und ähnliche Handelswaren, die private Endverbraucher in Bäckereien erwerben können. Die Beklagte forderte sie auf, für 2010 eine Vollstän­dig­keits­er­klärung abzugeben; die Klägerin bringe die Handelswaren erstmals in den Verkehr und sei damit verpflichtet, sich an einem Rücknahmesystem zu beteiligen. Das Verwal­tungs­gericht hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen, das Oberver­wal­tungs­gericht hat ihr stattgegeben. Es war der Auffassung, dass auch Eigenmarken des Handels bereits vom Abfüller erstmals in den Verkehr gebracht würden.

Handels­un­ter­nehmen ist zur Beteiligung an Rücknahmesystem verpflichtet

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts hatte Erfolg. Werden Verkaufs­ver­pa­ckungen im Auftrag für ein Handels­un­ter­nehmen unter Verwendung seiner Handelsmarke und ohne Hinweis auf den Abfüller in den Verkehr gebracht, muss sich das Handels­un­ter­nehmen dies zurechnen lassen. In einem solchen Fall ist nicht der Abfüller, sondern das Handels­un­ter­nehmen verpflichtet, sich für die Verkaufs­ver­pa­ckungen an einem Rücknahmesystem zu beteiligen und eine entsprechende Vollstän­dig­keits­er­klärung abzugeben. Nur so können Vollziehbarkeit und Transparenz der verpa­ckungs­recht­lichen Pflichten gewährleistet werden. Ausgehend hiervon hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht das klageabweisende Urteil des Verwal­tungs­ge­richts wieder hergestellt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21660

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI