23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5487

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil23.01.2008

Strategische Telefon­über­wachung durch BND nach "9/11" war rechtmäßig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hat die sog. strategische Überwachung der Telekom­mu­ni­kation durch den Bundes­nach­rich­ten­dienst aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG nach den Anschlägen vom 11. September 2001 für rechtmäßig erklärt. Strategische Kontrolle bedeutet, dass nicht die Telefon­ver­bin­dungen einzelner Personen, sondern eine Vielzahl von Telefon­ver­bin­dungen nach Maßgabe bestimmter Suchbegriffe insgesamt erfasst und in ausgesuchten Fällen ausgewertet werden.

Der Kläger ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in Deutschland verbüßt. Der Bundes­nach­rich­ten­dienst teilte ihm Ende 2006 mit, dass er "in der Zeit vom 18. Oktober bis 5. November 2001 …. zur rechtzeitigen Erkennung und Begegnung der Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt fünf Telekom­mu­ni­ka­tionen erfasst (habe), die von Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­an­sch­lüssen ausgingen, die auf (den Kläger) angemeldet waren". Mit seiner daraufhin beim Bundes­ver­wal­tungs­gericht eingereichten Klage wandte sich der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung der strategischen Kontrolle und die nach seiner Ansicht verspätete Mitteilung darüber.

Das in erster und letzter Instanz für Rechtss­trei­tig­keiten aus dem Geschäfts­bereich des Bundes­nach­rich­ten­dienstes zuständige Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Die Überwa­chungs­maßnahme diente der Sammlung von Informationen über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig gewesen ist, um die von der Terrorgruppe al- Qaida ausgehende Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen. Dieser Bezug war jedenfalls mit dem befürchteten Aufenthalt von sog. "Schläfern" in der Bundesrepublik gegeben. Der Bundes­nach­rich­ten­dienst hat während der anschließenden fünf Jahre in Übereinstimmung mit der G 10-Kommission des Deutschen Bundestages von einer Mitteilung der unternommenen Maßnahmen ohne Rechtsverstoß abgesehen, weil eine Gefährdung ihres Zwecks noch nicht ausgeschlossen werden konnte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/08 des BVerwG vom 24.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5487

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI