23.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Beschluss16.03.2010

BVerwG erklärt Urteil des OVG Münster zum Bebauungsplan für E.ON Stein­koh­le­kraftwerk für rechtskräftigBeschwerden gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster hinsichtlich der Unwirksamkeit des "Bebauungsplanes Nr.105 - E.ON Kraftwerk" zurückgewiesen.

Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH haben beim Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster vom 3. September 2009 eingelegt, mit dem das Oberver­wal­tungs­gericht den Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt hat.

Hintergrund

Der Bebauungsplan sollte die planungs­recht­lichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Stein­koh­le­kraftwerks mit Feuerungs­w­är­me­leistung von ca. 2 600 MW einer elektrischen Leistung von ca. 1 055 MW schaffen. Die Bezirks­re­gierung Münster hat der E.ON Kraftwerke GmbH einen immis­si­ons­schutz­recht­lichen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Stein­koh­le­kraftwerks sowie mehrere Teiler­rich­tungs­ge­neh­mi­gungen erteilt. Klagen gegen diese Bescheide sind beim Oberver­wal­tungs­gericht Münster anhängig.

Urteil des OVG Münster rechtskräftig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.

Quelle: ra-online, BVerwG

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