21.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Beschluss07.07.2009

BVerwG: Anwohner müssen erhöhtes Betrie­b­s­auf­kommen am Flughafen Düsseldorf hinnehmenKlagen gegen Flughafen bleiben erfolglos

Der Flughafen Düsseldorf darf auf der Grundlage der im November 2005 erteilten Genehmigung zur Änderung der Betrie­bs­re­gelung für das Paral­lel­bahn­system betrieben werden. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entschieden.

Gegen die Genehmigung, mit der unter anderem die bestehenden Vorgaben für die je Stunde im Voraus zu vergebenden Slots geregelt werden, hatten Anwohner und Umlandgemeinden geklagt. Mit Urteil vom 27. August 2008 hat das Oberver­wal­tungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen die letzten bei ihm noch anhängigen Klagen abgewiesen. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat heute die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist auch dieses Urteil rechtskräftig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/09 des BVerwG vom 08.07.2009

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