15.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Beschluss29.11.2007

Grünes Licht für Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof

Der Flughafen Berlin-Tempelhof darf zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden.

Auf Antrag der Berliner Flugha­fen­ge­sell­schaft widerrief die Berliner Senats­ver­waltung die Betrie­bs­ge­neh­migung für den Flughafen Tempelhof, um damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Stilllegung des verlust­brin­genden Flughafens zum 31. Oktober 2008 zu schaffen. Hiergegen haben sich mehrere Flugge­sell­schaften gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat ihre Klagen abgewiesen. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts bestätigt; die Schlie­ßungs­ver­fügung ist damit unanfechtbar.

Nach Auffassung beider Gerichte können Flugge­sell­schaften nicht beanspruchen, dass ein Verkehrs­flughafen auf Dauer gegen den Willen des Flugha­fen­be­treibers offen gehalten wird. Sie können nur verlangen, dass ihre Interessen bei einer Schließung angemessen berücksichtigt werden. Dem ist die Senats­ver­waltung nachgekommen, indem sie dafür Sorge getragen hat, dass die Klägerinnen ab dem 1. November 2008 am Verkehrs­flughafen Berlin-Schönefeld Luftverkehr durchführen können.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 74/07 des BVerwG vom 04.12.2007

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