21.11.2024
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Dokument-Nr. 32354

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Urteil10.11.2022BundesverwaltungsgerichtBVerwG 4 A 15.20, BVerwG 4 A 16.20, BVerwG 4 A 17.20
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Bundesverwaltungsgericht Urteil10.11.2022

Klagen gegen Höchst­spannungs­freileitung im Bereich Metelen und Wettringen erfolglosBundes­verwaltungs­gericht lehnt Klagen ab

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat Klagen gegen eine Höchst­spannungs­freileitung abgewiesen.

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchst­span­nungs­frei­leitung im Abschnitt Asbeck - Haddorfer See. Die Leitung ist rund 33,5 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein.

Entscheidung gegen Erdkabeltrasse nicht zu beanstanden

Die Gemeinde Metelen und dort im Außenbereich in der Nähe der geplanten Leitung wohnende Kläger konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Metelen nicht durchdringen. Der Planfest­stel­lungs­be­schluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungs­fehlern gegen eine großräumigere östliche Umgehung des Siedlungs­be­reichs von Metelen oder eine Erdka­bel­va­riante entschieden. Der Kläger, der in Wettringen Landwirtschaft mit Direkt­ver­ma­rktung ab Hof betreibt, kann nicht verlangen, dass im Bereich seiner Grundstücke auf eine Parallelführung der geplanten mit einer bereits vorhandenen 380-kV-Leitung verzichtet wird und beide Leitungen gemeinsam auf den neu zu errichtenden Masten geführt werden.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ps)

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