23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 4596

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.07.2007

Bundes­ver­wal­tungs­gericht grenzt Nahrungs­er­gän­zungs­mittel von Arzneimitteln ab

Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungs­er­gän­zungs­mittel auf den Markt gebracht werden, dürfen nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden, wenn belastbare wissen­schaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funkti­o­ns­be­din­gungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig in drei Verfahren entschieden, die in den Niederlanden als Nahrungs­er­gän­zungs­mittel vertriebene, von den deutschen Behörden aber als Arzneimittel eingestufte Mittel betrafen.

Gegenstand des Streits war zum ersten ein Produkt in Tablettenform, das 50 mg aus Traubenkernen gewonnene Bioflavanole (sog. OPC) enthält. Unstreitig kommt dieser Stoff in vielen Nahrungsmitteln wie Äpfeln und Rotwein vor. Zuverlässige wissen­schaftliche Erkenntnisse über therapeutische Wirkungen oder über gesundheitliche Risiken bei Überschreiten einer bestimmten Dosis liegen nicht vor. Das zweite Produkt ist ein Pulver, das insbesondere gefrier­ge­trocknete lebende bzw. lebensfähige Bakterien enthält und das in Wasser eingerührt oder nach entsprechender Verarbeitung als probiotischer Joghurt genossen werden soll. Schließlich ging es um ein hochdosiertes Vitamin-E-Produkt mit 400 I.E. (= 268 mg) Vitamin-E pro Kapsel. Das Bundesamt für Verbrau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cherheit sah alle drei Produkte als Arzneimittel an und verneinte daher ihre Verkehrs­fä­higkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Die dagegen gerichteten Klagen hat das Verwal­tungs­gericht abgewiesen; das Oberver­wal­tungs­gericht hat ihnen stattgegeben.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat in den beiden ersten Fällen die Revision der beklagten Bundesrepublik zurückgewiesen. Dazu hat es ausgeführt, es gehe nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte „auf Verdacht“ den Arzneimitteln zuzurechnen. Anderenfalls würde vielen Produkten endgültig die Verkehrs­fä­higkeit genommen, weil wegen fehlender Nachweisbarkeit der therapeutischen Wirksamkeit eine Zulassung als Arzneimittel nicht in Betracht komme. Erwägungen des Gesund­heits­schutzes könnten eine solche Praxis nicht rechtfertigen. Eine Einordnung als Arzneimittel komme auch dann nicht in Betracht, wenn gleichartige Produkte in großem Umfang unbeanstandet als Lebensmittel auf dem Markt seien.

Dagegen hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hinsichtlich des Vitamin-E-Präparats das klageabweisende erstin­sta­nzliche Urteil wieder­her­ge­stellt. Der Grund hierfür liegt in einer sog. Aufbe­rei­tungs­mo­no­graphie, in der das Bundes­ge­sund­heitsamt im November 1993 Vitamin-E in der hier vorliegenden Dosierung bei bestimmten Vitamin- Mangel-Erkrankungen therapeutische Wirkungen zuspricht. Dies ist eine tragfähige wissen­schaftliche Aussage, auf deren Grundlage sämtliche auf dem deutschen Markt vertriebenen gleichartigen Produkte als Arzneimittel zugelassen worden sind.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 49/07 des BVerwG vom 25.07.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4596

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI