18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 8057

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.06.2009

Bundes­ver­wal­tungs­gericht: Natürlichem Mineralwasser darf keine Sole beigemischt werdenBei Mischwasser muss jedes Ausgangswasser Mineral­was­ser­qualität haben

Ein natürliches Mineralwasser darf zwar aus mehreren Quellen gewonnen werden, darf aber nur eine Mischung aus natürlichen Mineralwässern sein. Ein Wasser mit einer Gesamt­mi­ne­ra­li­sation von über 14 g pro Liter ist kein Mineralwasser, sondern Sole. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

Die Klägerin hat die Mineral­was­se­ra­n­er­kennung für ein Mischwasser begehrt, das aus zwei Brunnen gewonnen wird, wobei ein Brunnen hoch mineralisiertes Tiefenwasser liefert (Salzgehalt 25g/l). Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungs­gericht hatte zuvor angenommen, die Eigenschaft als Mineralwasser erfordere nur einen bestimmten Mindestgehalt an Salzen, nicht aber die Einhaltung einer Höchstgrenze, und hat den Beklagten zu einer Anerkennung des Mischwassers als Mineralwasser verpflichtet.

Sole ist kein Mineralwasser

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die Mineral- und Tafel­was­ser­ver­ordnung die Ursprüng­lichkeit und Natürlichkeit eines Mineralwassers sicherstelle. Die Verordnung erlaube die Mischung von Wasser aus verschiedenen Quellen, verbiete aber bei einem natürlichen Mineralwasser die Beimischung von anderen Stoffen. Bei einem Mischwasser müsse deshalb jedes Ausgangswasser Mineral­was­ser­qualität haben. Daran fehle es hier; Sole sei kein Mineralwasser. Zwar sehe die Mineral- und Tafel­was­ser­ver­ordnung Grenzwerte nur für bestimmte Schadstoffe vor, nicht aber für den Minera­li­en­gehalt eines Wassers. Gleichwohl müsse auch ein Mineralwasser genießbar sein. Es sei neben dem Quell- und Tafelwasser eine Kategorie des abgefüllten Trinkwassers. Ein Wasser mit einem Salzgehalt von 25g/l sei als Trinkwasser ungenießbar. Die Beimischung einer solchen Salzlösung sei nur bei einem Tafelwasser zulässig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/09 des BVerwG vom 25.06.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8057

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI