18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 1583

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil30.10.2003

Beihilfe für "Viagra" nur im Rahmen einer behand­lungs­be­dürftigen Krankheit

Leidet ein Beamter als Folge einer schweren Erkrankung an einer erektilen Dysfunktion, so können Aufwendungen zur Linderung dieses Leidens beihilfefähig sein. Dies hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in einem heute veröf­fent­lichten Urteil entschieden.

Der Kläger hatte sich im Alter von 57 Jahren wegen eines Prosta­ta­ka­r­zinoms einer Operation unterziehen müssen, nach der er unter einer erektilen Dysfunktion litt. Nach ärztlicher Bescheinigung war nur eine Therapie mit dem Medikament "Viagra" erfolgreich. Das beklagte Land hatte sich unter Hinweis auf eine ministerielle Anordnung, derzufolge "Viagra" generell nicht beihilfefähig ist, geweigert, zu den Aufwendungen des Klägers Beihilfe zu gewähren.

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat den generellen Ausschluss der Beihil­fe­fä­higkeit durch Erlass eines Ministeriums missbilligt und ausgeführt, es komme nach der Beihil­fen­ver­ordnung darauf an, ob bei dem Beamten eine behand­lungs­be­dürftige Krankheit vorliege, für die nach den maßgebenden Vorschriften Beihilfe zu gewähren ist. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Dienstherr die Bewilligung der Beihilfe nicht im Hinblick auf eine ministerielle Anordnung ablehnen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/04 des BVerwG vom 06.01.2004

der Leitsatz

1. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, den amtsan­ge­messenen Lebensunterhalt des Beamten auch in Krank­heits­fällen sicherzustellen. Erfüllt er diese Pflicht durch Gewährung ergänzender Beihilfen zu den Krank­heits­kosten, kann er nicht ein einzelnes ärztlich verschriebenes, wirksames und nicht kostengünstiger erhältliches Medikament generell und ohne Rücksicht auf den Grund der Verschreibung von der Beihil­fe­fä­higkeit ausnehmen.

2. Dient das Medikament "Viagra" nach ärztlicher Feststellung der Linderung eines durch Krankheit verursachten behand­lungs­be­dürftigen Leidens, können die Aufwendungen für seine Beschaffung beihilfefähig sein.

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI