21.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Beschluss11.12.2008

Streichung des Weihnachts­geldes für Telekom-Beamte verfas­sungs­widrig

Die bei der Deutschen Telekom AG als Bundesbeamte beschäftigten Kläger erhalten als Folge einer 2004 in Kraft getretenen Geset­ze­s­än­derung nicht mehr das sog. Weihnachtsgeld, das anderen Beamten des Bundes zusteht. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig hält diese Regelung für unvereinbar mit dem Gleich­be­hand­lungs­grundsatz des Grundgesetzes.

Zwar darf das zur Besoldung gehörende Weihnachtsgeld für alle Bundesbeamten abgesenkt oder auch ganz abgeschafft werden, solange ihre amtsangemessene Alimentation dadurch insgesamt nicht gefährdet wird. Es ist aber unzulässig, einzelne Gruppen von Bundesbeamten ohne hinreichenden sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Dass die Deutsche Telekom AG als privat­wirt­schaftliche Gesellschaft im Wettbewerb steht und bestrebt ist, alle bei ihr beschäftigten Mitarbeiter nach einheitlichen Grundsätzen zu entlohnen, ist kein ausreichender Grund dafür, die Besoldung der von der ehemaligen Deutschen Bundespost übernommenen Beamten einzuschränken.

Ob der Wegfall des Weihnachts­geldes für Beamte der Deutschen Telekom durch andere Sonderzahlungen ausgeglichen werden kann, hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht feststellen können, weil es die dazu ergangenen Rechts­ver­ord­nungen mangels ausreichender Rechtsgrundlage für unwirksam hält. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht die maßgeblichen Vorschriften des Postper­so­na­l­rechts­ge­setzes zur Überprüfung ihrer Verfas­sungs­mä­ßigkeit vorgelegt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 85/08 des BVerwG vom 11.12.2008

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