18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil15.01.1999

Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

Die Klage eines bayerischen Polizeibeamten gegen Anordnungen seines Dienst­stel­len­leiters, die Haare bis auf Hemdkragenlänge zu kürzen und während der Dienstzeit keinen Ohrschmuck zu tragen, hatte vor dem Bundes­ver­wal­tungs­gericht Erfolg.

Der an einem Bildschirm­a­r­beitsplatz in der Einsatzzentrale des Münchener Polizei­prä­sidiums beschäftigte uniformierte Beamte hatte geltend gemacht, die Anordnungen griffen ohne sachliche Rechtfertigung in seine grundrechtlich geschützte Privatsphäre ein. Das Verwal­tungs­ericht München gab ihm Recht. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hingegen wies die Klage ab. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht stellte das erstin­sta­nzliche Urteil wieder her:

Das Verbot von Ohrschmuck und langen Haaren schränkt das Recht der Dienstkleidung tragenden Beamten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Die Befugnis, einzuschätzen und abzuwägen, ob derartige Eingriffe wegen der Funktion der jeweiligen Dienstkleidung erforderlich und gerechtfertigt sind, steht im Freistaat Bayern nach gesetzlicher Regelung nur der obersten Dienstbehörde zu. Diese muß ihre Entscheidung generell, einheitlich und nachvollziehbar treffen. Nachgeordnete Behörden dürfen das äußere Erschei­nungsbild der Träger von Dienstkleidung nicht selbst regeln. Das Bayerische Staats­mi­nis­terium des Innern hat als oberste Dienstbehörde "Anzugs­be­stim­mungen" für die Beamten der bayerischen Polizei erlassen. Diese enthalten aber keine Vorschriften über Haartracht und Ohrschmuck uniformierter Beamter. Ohne solche Bestimmungen der zuständigen obersten Dienstbehörde dürfte der Dienst­stel­len­leiter des Münchener Polizei­prä­sidiums die angegriffenen Weisungen nicht treffen.

Quelle: ra-online, BVerwG

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1620

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI