31.03.2025
Urteile, erschienen im März2025
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31.03.2025 
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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Bundesverfassungsgericht Beschluss15.02.2025

Erfolglose Verfas­sungs­be­schwerde der Partei BSW zur Nicht­be­rück­sich­tigung in der Sendung "ARD Wahlarena"ARD muss die BSW-Spitzen­kan­didatin Sahra Wagenknecht nicht zur "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts hat eine Verfas­sungs­be­schwerde der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit ihrer Verfas­sungs­be­schwerde wandte sich die Partei BSW gegen die verwal­tungs­ge­richt­lichen Eilent­schei­dungen über ihre Nicht­be­rück­sich­tigung in der Sendung „ARD Wahlarena“ am 17. Februar 2025 durch den Westdeutschen Rundfunk (WDR).

Die Beschwer­de­führerin zeigte nicht schlüssig auf, durch die angegriffenen Entscheidungen (Verwal­tungs­gericht Köln, Beschluss v. 05.02.2025 - 6 L 81/25 -, Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.02.2025 - 13 B 105/25 -) in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt zu werden.

Der mit der Verfas­sungs­be­schwerde gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit der Nichtannahme der Verfas­sungs­be­schwerde gegenstandslos.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)

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