21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 32595

Drucken
Beschluss25.01.2023Bundesverfassungsgericht2 BvR 2189/22
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss25.01.2023

Erfolgloser Eilantrag gegen die Wieder­ho­lungswahl zum Berliner Abgeord­ne­tenhausBerliner Wahl kann am 12. Februar 2023 wiederholt werden

Das Bundes­verfassungs­gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf abzielte, die Wirkung des Urteils des Verfassungs­gerichts­hofs des Landes Berlin einstweilig auszusetzen.

Damit wollten die Beschwer­de­füh­renden, mehrere Mitglieder des Berliner Abgeord­ne­ten­hauses und der Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lungen sowie Wählerinnen und Wähler, die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeord­ne­tenhaus und den Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lungen bis zur Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts über die Hauptsache verhindern.

Entscheidung ohne Begründung

Den Eilantrag hatten die Beschwer­de­füh­renden mit einer Verfas­sungs­be­schwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Verfas­sungs­ge­richtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeord­ne­tenhaus von Berlin sowie zu den Bezirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfas­sungs­be­schwerde steht noch aus. Der Senat hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 1 Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts­gesetz (BVerfGG) ohne Begründung bekanntgegeben. Diese wird den Beteiligten gesondert übermittelt.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32595

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI