Dokument-Nr. 1006
Permalink https://urteile.news/
Bundesverfassungsgericht Beschluss12.09.2005
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen und zugleich ihren Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt.
Die Verfassungsbeschwerde sei missbräuchlich eingelegt worden. Die Beschwerdeführerin habe im Jahr 2005 nunmehr bereits die vierte Verfassungsbeschwerde erhoben, obwohl alle vorangegangenen Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg geblieben sind. Das Vorbringen, das keine Auseinandersetzung mit der ausführlichen Begründung der Verwaltungsgerichte enthält, sei dabei weitgehend identisch gewesen.
Die Tatsache, dass nunmehr ein richterlicher Hinweis mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen wird, lasse darauf schließen, dass die Missbräuchlichkeit der Verfassungsbeschwerde vorrangig den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Dass ein richterlicher Hinweis nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann, könne für einen Rechtsanwalt nicht zweifelhaft gewesen sein.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 89/2005 des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1006
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.