Bundesverfassungsgericht Beschluss13.03.2025
Partei BSW scheitert mit Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025Anträge des BSW auf Neuauszählung sind unzulässig
Mit drei Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielen, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszählungsfehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.
Die Anträge, im Einzelnen der Antrag im Organstreitverfahren der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit - Partei BSW -, die Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten, sind unzulässig.
Einspruch gegen die Wahl und Wahlprüfungsverfahren möglich
Ebenso wie vor der Bundestagswahl sei auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 – Vorgelagerter Rechtsschutz). Insbesondere sei Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2025
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)