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15.03.2025 
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 34895

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Beschluss13.03.2025Bundesverfassungsgericht2 BvE 6/25; 2 BvR 376/25; 2 BvQ 21/25
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Bundesverfassungsgericht Beschluss13.03.2025

Partei BSW scheitert mit Antrag beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025Anträge des BSW auf Neuauszählung sind unzulässig

Mit drei Beschlüssen hat der Zweite Senat des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts mehrere Anträge abgelehnt, die letztlich darauf zielen, eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen zum 21. Deutschen Bundestag wegen vermeintlicher Auszäh­lungs­fehler noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu erreichen.

Die Anträge, im Einzelnen der Antrag im Organ­streit­ver­fahren der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit - Partei BSW -, die Verfas­sungs­be­schwerde von Partei­mit­gliedern und Wahlbe­rech­tigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprü­fungs­be­schwerde von Wahlbe­rech­tigten, sind unzulässig.

Einspruch gegen die Wahl und Wahlprü­fungs­ver­fahren möglich

Ebenso wie vor der Bundestagswahl sei auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 – Vorgelagerter Rechtsschutz). Insbesondere sei Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/pt)

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