18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 24633

Drucken
Beschluss14.05.1985Bundesverfassungsgericht1 BvR 233, 341/81
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DÖV 1985, 778Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), Jahrgang: 1985, Seite: 778
  • NJW 1985, 2395Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1985, Seite: 2395
  • NVwZ 1985, 898Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jahrgang: 1985, Seite: 898
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss14.05.1985

BVerfG: Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt nicht Verbot einer Spontan­demonstrationVerbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter Wahrung des Ver­hältnismäßig­keits­grundsatzes und nur bei unmittelbarer Gefährdung dieser Rechtsgüter

Die Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt für sich genommen nicht das Verbot einer Spontan­demonstration gemäß § 15 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG). Ein Verbot kommt nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhält­nis­mä­ßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Bundes­ver­fas­sungs­gericht anlässlich geplanter Demonstrationen gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Brokdorf im Jahr 1981 unter anderem mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen eine Spontandemonstration verboten werden darf.

Kein Verbot einer Spontan­de­mon­s­tration aufgrund Verletzung der Anmeldepflicht

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht entschied, dass die Anmeldepflicht gemäß § 14 VersG bei Spontan­de­mon­s­tra­tionen nicht eingreife und ihre Verletzung nicht automatisch zur Auflösung oder zum Verbot gemäß § 15 VersG berechtige. Eine Auflösung oder ein Verbot könne nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhält­nis­mä­ßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen. Bloße Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massen­haf­tigkeit der Grund­rechts­ausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veran­stal­tungszweck nicht vermeiden lassen, rechtfertige weder die Auflösung noch das Verbot der Spontan­de­mon­s­tration. Solche Belästigungen müssen vielmehr von Dritten hingenommen werden.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss24633

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI