Dokument-Nr. 651
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Bundesverfassungsgericht Beschluss26.04.2005
Zivilgerichte haben auch Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs zu beachten
Dass Zivilgerichte die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht einfach ignorieren dürfen ist allgemein bekannt. Neu ist, dass dies auch für Pressemitteilungen des BGH gilt. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt enschieden.
Im Fall hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden gegen Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds aufgehoben. Die Kläger hatten das OLG Dresden darüber informiert, dass der BGH in einem ähnlichen Fall die Rechte von Investoren gegenüber den Geldinstituten gestärkt hätte und hierzu eine Pressemitteilung verbreitet hätte. Der vollständige Wortlaut des Urteils war noch nicht veröffentlicht.
"Nach dem Inhalt der Pressemitteilung mußte sich dem OLG daher die Möglichkeit aufdrängen, dass das Urteil des BGH die Rechtslage anders beurteilte, als es dies selbst getan hat", so das Bundesverfassungsgericht. Zwar wäre das OLG an diese neue Entscheidung nicht gebunden gewesen, hätte aber zunächst die Veröffentlichung des vollständigen Urteilstextes abwarten müssen.
Der Kläger sei in seinem Recht auf wirkungsvollen Rechtsschutz verletzt, so das Bundesverfassungsgericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion
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