24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Bundesverfassungsgericht Beschluss05.06.2007

BVerfG lehnt zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels abGefahr für die öffentliche Sicherheit rechtfertigt versamm­lungs­be­schränkende Maßnahmen

Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts hat im Zusammenhang mit für die am 05.06.2007 geplanten Veranstaltungen anlässlich des G8-Gipfels zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Der eine Antrag betrifft eine unmittelbar am G8-Zaun geplante Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage Kriegs zwischen Israel und einer arabischen Kriegsallianz. Diese Mahnwache war vorinstanzlich nur unter Beschränkungen zugelassen worden. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat den Eilantrag wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig abgelehnt; in der Beschwer­de­schrift sei nicht dargelegt worden, inwieweit aufgrund der Beschränkungen von einem schwer wiegenden Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG auszugehen sei. (1 BvR 1428/07)

Der andere Antrag betrifft eine in der Nähe der Hauptwache des Fliegerhorstes Rostock-Laage geplante Demonstration. Diese Demonstration war vorinstanzlich nur unter Auflagen zugelassen worden. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat den Eilantrag abgelehnt, da sich ein schwerer Nachteil, den es abzuwenden gelte, nicht feststellen lasse. Dem Beschwer­de­führer sei die Durchführung der geplanten Veranstaltung nicht vollständig verwehrt worden; er könne sie in hinreichender Nähe zum Flugplatz - etwa 500 Meter von ihm entfernt im Bereich einer Buswen­de­schleife - durchführen, wenn auch nicht direkt an dem den Platz umgebenden Maschen­drahtzaun. Es sei verfas­sungs­rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberver­wal­tungs­gericht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darin sieht, dass ohne versamm­lungs­be­schränkende Maßnahmen die körperliche Unversehrtheit der im Flugha­fen­bereich anwesenden Personen bedroht sei. Die Annahme der Behörde, es bestehe die Gefahr körperlicher Übergriffe, sowie das von ihr betonte Erfordernis, ausreichende Rettungs- und medizinische Versor­gungs­mög­lich­keiten vorhalten zu müssen, seien verfas­sungs­rechtlich tragfähig. (1 BvR 1429/07)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 62/2007 des BVerfG vom 05.06.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4339

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI