18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil02.10.2008

Impfscha­dens­ver­sorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung

Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz (früher nach dem Bundes­seu­chen­gesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegs­op­fer­ver­sorgung.

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Nachdem die Ständige Impfkommission seit Anfang 1998 nicht mehr die Schluckimpfung gegen Poliomyelitis, sondern stattdessen die Impfung durch Injektion empfohlen hatte, fehlte es an einer wirksamen öffentlichen Empfehlung für den im Dezember 1998 beim Kläger verwendeten Impfstoff. Allein der Umstand, dass für die Schluckimpfung zuvor jahrzehntelang geworben worden war, reicht nicht aus, um den Rechtsschein einer noch vorhandenen Empfehlung zu bejahen. Es kommt vielmehr maßgeblich auf das Verhalten der mit der Impfung befassten Medizi­na­l­personen und der zuständigen Behörden an. Zunächst muss der Impfarzt bei dem Impfling den Eindruck erweckt haben, die Schluckimpfung sei weiterhin öffentlich empfohlen. Ferner ist zu fordern, dass die zuständige Behörde entweder dieses Verhalten gekannt hat oder es hätte kennen können bzw damit rechnen müssen. Schließlich kommt es darauf an, ob die Behörde die Wirkung dieses Verhaltens hätte verhindern können.

Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird das Landes­so­zi­al­gericht zu ermitteln haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 48/08 des BSG vom 02.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6785

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI