21.11.2024
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Bundessozialgericht Urteil09.12.2008

Erstattung von Kosten für Mittagessen in Werkstatt für behinderte Menschen durch überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) teilstationär eingesetzt und bedürftig sind, erhalten vom zuständigen, in der Regel überörtlichen, Sozia­l­hil­fe­träger Einglie­de­rungshilfe in der Form als Sachleistung, dass durch Verträge mit der Werkstatt für behinderte Menschen die Leistungs­er­bringung sichergestellt ist und die dort anfallenden Kosten übernommen werden.

Integraler Bestandteil der Sachleistung ist auch ein dort anzubietendes Mittagessen, weil es unter Berück­sich­tigung der Bedürfnisse der behinderten Menschen zur Sicherung des Maßnahmeerfolgs erforderlich ist. Die Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen verfolgt nämlich konzeptionell auch das Ziel, die Persönlichkeit des behinderten Menschen weiter­zu­ent­wickeln. Damit ist ein ganzheitlicher Förde­rungs­ansatz verbunden, dem die Maßnahme Rechnung zu tragen hat. Lehnt der Sozia­l­hil­fe­träger die Übernahme der Kosten für ein Mittagessen ab, kann der behinderte Mensch die von ihm gegenüber der Werkstatt für behinderte Menschen übernommenen Kosten insoweit erstattet verlangen, als diese Kosten die im Regelsatz der Hilfe zum Lebensunterhalt enthaltenen Kosten für ein Mittagessen übersteigen.

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat den überörtlichen Sozia­l­hil­fe­träger zur Erstattung dieser Kosten für die im Verfahren streitbefangene Zeit ab 1. März 2005 verurteilt.

§ 53 SGB XII

(1) Personen, die durch eine Behinderung iS von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Einglie­de­rungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Einglie­de­rungshilfe erfüllt werden kann. …

§ 54 SGB XII

(1) Leistungen der Einglie­de­rungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches …

§ 15 SGB IX

(1) … Erstat­tungs­pflicht besteht auch, wenn der Rehabi­li­ta­ti­o­ns­träger … eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. …

§ 33 SGB IX

… (7) Zu den Leistungen gehört auch die Übernahme

1. der erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn dies … wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig ist, …

§ 41 SGB IX

(1) Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen, bei denen

1. eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder

2. Berufs­vor­be­reitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung oder berufliche Ausbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 bis 4) wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommen und die in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen. …

§ 136 SGB IX

(1) Die WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,

1. …

2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwer­bs­fä­higkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder­zu­ge­winnen und dabei ihre Persönlichkeit weiter­zu­ent­wickeln.

§ 17 Einglie­de­rungshilfe-Verordnung

(1) Zu der Hilfe iS des § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII iVm den §§ 33 und 41 SGB IX … gehören auch … andere Leistungen, wenn sie wegen der Behinderung zur Aufnahme oder Fortsetzung einer angemessenen Beschäftigung im Arbeitsleben erforderlich sind; …

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/08 des BSG vom 09.12.2008

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