18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 8187

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil21.07.2009

Bundes­so­zi­al­gericht: Keine Kurzarbeit für Leiha­r­beit­nehmerBranchen­üb­licher Arbeitsausfall ist typischer Risikobereich

Für Leiha­r­beits­firmen besteht kein Anspruch auf Kurza­r­bei­tergeld. Arbeitsausfall in Zeita­r­beits­un­ter­nehmen sei durchaus branchenüblich. Dies entschied das Bundes­so­zi­al­gericht.

Die Klägerin betreibt gewerbsmäßige Arbeit­neh­mer­über­lassung und zeigte für die Zeit von März bis August 2005 Arbeitsausfall an; gleichzeitig beantragte sie die Gewährung von Kurza­r­bei­tergeld. Die Beklagte lehnte dies ab, weil § 11 Abs. 4 Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­gesetz (AÜG) die Zahlung von Kurza­r­bei­tergeld für Leiha­r­beit­nehmer ausschließe.

Mit seiner Entscheidung hat das Bundes­so­zi­al­gericht die Entscheidung der Beklagten im Ergebnis bestätigt, dabei jedoch offen gelassen, ob sich das Verbot der Zahlung von Kurza­r­bei­tergeld bereits aus § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG a.F. ergibt. Ebenso wurde offen gelassen, ob die Klägerin überhaupt wirksam durch individuelle Vereinbarungen mit den betroffenen Arbeitnehmern Kurzarbeit einführen konnte. Jedenfalls ist der Arbeitsausfall in Zeita­r­beits­un­ter­nehmen grundsätzlich branchenüblich und damit vermeidbar im Sinne der gesetzlichen Regelung des § 170 SGB III. Konjunkturell bedingte, vorübergehende Auftrags­nach­fra­ge­rü­ckgänge bei Zeita­r­beits­un­ter­nehmen sind für diese Branche typusbildend und normativ dem Risikobereich des Arbeitgebers zugeordnet, wie insbesondere die Regelung des § 11 Abs. 4 AÜG zeigt. Sie unterliegen deshalb dem grundsätzlichen Ausschluss des § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB III für die Gewährung von Kurza­r­bei­tergeld.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/09 des BSG vom 21.07.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8187

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI