18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 33024

Drucken
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Beschluss19.06.2023

Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von Corona-BürgertestsVerwal­tungs­ge­richte für Streitigkeiten um Vergütung von Corona-Bürgertests zuständig

Für Abrechnungs­streitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesund­heits­dienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungs­gerichten eröffnet. Das hat das Bundes­so­zi­al­gericht entschieden.

Vorangegangen war die Rechts­weg­be­schwerde einer beklagten Kassen­ärzt­lichen Vereinigung, die in der Hauptsache die Höhe der abgerechneten Vergütungen der klagenden Betreiberin für Testungen beanstandet hatte. Mangels ausdrücklicher bundes­ge­setz­licher Zuweisung - wie etwa für Coronavirus-Schutzimpfungen im Infek­ti­o­ns­schutz­gesetz - haben die Sozial- und Verwaltungsgerichte die Rechtswegfrage bisher unterschiedlich beantwortet.

Keine Angelegenheit der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat die Vorinstanzen bestätigt und die Rechts­weg­be­schwerde zurückgewiesen. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die grundsätzlich der Verwal­tungs­rechtsweg eröffnet ist. Eine Sonderzuweisung zu den Gerichten der Sozial­ge­richts­barkeit fehlt, insbesondere handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung. Weder geht es um einen Vergü­tungs­streit in der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung noch um die Aufga­ben­wahr­nehmung der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung im Rahmen ihres gesetzlichen Sicher­stel­lungs­auftrags der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung von Versicherten.

Tests losgelöst vom kranken- beziehungsweise sozia­l­ver­si­che­rungs­recht­lichen Status

Die Coronavirus-Test-Verordnung war ein Baustein im Gesamtkonzept zur Pande­mie­be­kämpfung und ermöglichte zeitweise allen Personen einen kostenfreien Test (Bürgertest), losgelöst vom kranken- beziehungsweise sozia­l­ver­si­che­rungs­recht­lichen Status. .Dementsprechend wurden Testungen für symptomfreie, nicht erkrankte Personen im Rahmen einer nationalen Teststrategie des öffentlichen Gesund­heits­schutzes auch nicht aus Beiträgen von Versicherten, sondern aus Steuermitteln des Bundes vollständig finanziert.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33024

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI