Dokument-Nr. 18188
Permalink https://urteile.news/
- Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil28.11.2013, L 7 AS 1121/13 und L 7 AS 1122/13
Bundessozialgericht Beschluss02.04.2014
BSG: Jobcenter Essen muss höhere Unterkunftskosten zahlenEntscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nunmehr rechtskräftig
Das Jobcenter Essen muss "Hartz IV"-Empfängern in Essen in der Regel höhere Unterkunftskosten zahlen. Das Bundessozialgericht hat eine Beschwerde des Jobcenters gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang bestätigt.
Im vorliegenden Fall hatte bereits das Landessozialgerichts das Jobcenter verurteilt, einer Empfängerin von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ("Hartz IV"), die in Essen zur Miete wohnte, höhere Mietkosten zu erstatten.
Anspruch auf durch schlüssiges Konzept ermittelte Bruttokaltmiete
Zwar hat das Landessozialgericht den vom Jobcenter ermittelten Preis für die Grundmiete ("Nettokaltmiete") von 4,61 Euro als angemessen angesehen. Der Preis basiere auf einem schlüssigen Konzept in der Gestalt des Essener Mietspiegels 2011. Das Jobcenter sei jedoch nicht befugt, dieser angemessenen Grundmiete lediglich die tatsächlichen Betriebskosten hinzuzurechnen, um die insgesamt angemessene "Referenzmiete" zu bestimmen. Vielmehr habe der Betroffene Anspruch darauf, eine durch ein schlüssiges Konzept ermittelte Bruttokaltmiete zu erhalten. Dies bedeutet, dass eine hohe Grundmiete durch niedrige Betriebskosten kompensiert werden kann und umgekehrt. Da das Jobcenter Essen keine statistischen Erhebungen zu der Frage durchgeführt hat, welche Betriebskosten in Essen angemessen sind, seien diese aus Betriebskostenübersichten zu übernehmen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18188
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.