18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 31047

Drucken
Beschluss11.11.2021BundessozialgerichtB 14 AS 15/20 R
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Beschluss11.11.2021

Ent­schädigungs­zahlung wegen überlanger Gerichts­verfahrens­dauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB IIBundes­so­zi­al­gericht gibt Klägern recht

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichts­ver­fahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landes­so­zi­al­gericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeits­lo­sen­geldes II zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin und ihr Ehemann hatten nach Abschluss eines Rechtsstreits Klage auf Zahlung einer Entschädigung nach § 198 Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz erhoben wegen der unangemessenen Dauer des Verfahrens. Dieser Rechtsstreit endete durch Vergleich. Das beklagte Land verpflichtete sich, an die Klägerin und ihren Ehemann jeweils eine Entschädigung für immaterielle Nachteile zu zahlen. Dem Girokonto der Klägerin wurden davon 3.000 Euro im Mai 2017 gutgeschrieben. Das beklagte Jobcenter berücksichtigte die Zahlung als Einkommen und forderte bereits bewilligtes Arbeits­lo­sengeld II zurück beziehungsweise lehnte dessen Erbringung wegen bedarfs­de­ckenden Einkommens ab.

BSG: Entschädigung darf nicht als Einkommen angerechnet werden

Die Entschädigung wegen eines infolge der unangemessenen Dauer des Ausgangs­ver­fahrens erlittenen immateriellen Nachteils nach § 198 Absatz 2 Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz ist nach § 11 a Absatz 3 Satz 1 SGB II von der Einkom­mens­be­rück­sich­tigung bei der Berechnung des Arbeits­lo­sen­geldes II ausgenommen. Die Zahlung dient einem § 198 Gerichts­ver­fas­sungs­gesetz ausdrücklich zu entnehmenden Zweck - der Wieder­gut­machung der Folgen eines überlangen Verfahrens. Auch ist keine Zweckidentität mit den Leistungen nach dem SGB II gegeben. Das SGB II sieht für immaterielle Schäden keine Leistungen vor.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/aw)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31047

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI