04.12.2024
04.12.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Bundessozialgericht Urteil25.01.2006

Arbeitgeber-Beiträge für geringfügig Beschäftigte verfas­sungsgemäß

Die für Mini-Jobber erhobenen Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge sind nach einem Urteil des Bundes­so­zi­al­ge­richts verfas­sungsgemäß. Der vom Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung zu zahlende Pauschalbeitrag ist nicht zu beanstanden.

Geringfügige Beschäftigungen sind in der Sozia­l­ver­si­cherung in der Regel versi­che­rungsfrei. Arbeitgeber dieser geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer tragen in der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung seit dem 1. April 1999 einen Pauschalbeitrag in Höhe von 10 vH des Arbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bei einem Träger der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung versichert ist. Dies ist unter anderem bei Famili­en­ver­si­cherten und - wie hier - bei freiwillig Kranken­ver­si­cherten der Fall.

Im vorliegenden Fall bezieht der Arbeitnehmer aus einer Haupt­be­schäf­tigung ein Entgelt oberhalb der Pflicht­ver­si­che­rungs­grenze. Er ist damit schon deshalb auch in seiner hier in Frage stehenden weiteren Beschäftigung versi­che­rungsfrei. Hierbei bliebe es damit auch, wenn in der weiteren Beschäftigung die Gering­fü­gig­keits­grenzen überschritten würden. Die klagende Arbeitgeberin beruft sich unter diesen Umständen darauf, dass sie zu Unrecht mit den Arbeitgebern solcher Arbeitnehmer gleich behandelt wird, bei denen das Überschreiten der Gering­fü­gig­keits­grenze zur Versi­che­rungs­pflicht führt.

Die Klägerin ist vor dem Sozialgericht und vor dem Landes­so­zi­al­gericht erfolglos geblieben. Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

Die gesetzliche Regelung, nach der der Pauschalbeitrag für alle versi­che­rungs­freien geringfügigen Beschäftigungen erhoben wird, ist verfas­sungsgemäß. Der Gesetzgeber musste für die Beitrags­er­hebung nicht danach unterscheiden, ob die Beschäftigung neben der Versi­che­rungs­freiheit wegen Geringfügigkeit auch aus anderen Gründen versi­che­rungsfrei ist. Es ist für die Beitragspflicht im hier ent­schiedenen Fall daher unerheblich, dass der geringfügig Beschäftigte schon in seiner Haupt­be­schäf­tigung versi­che­rungsfrei ist.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 03/06 des BSG vom 26.01.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1799

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI