21.11.2024
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Dokument-Nr. 1970

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Bundessozialgericht Urteil13.12.2005

Wegfall des Sterbegeldes zum 1.1.2004 ist rechtmäßig

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat am 16. Februar 2006 über seine Entscheidungen zum Sterbegeld berichtet. Die Herausnahme des Sterbegeldes aus dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung zum 1. Januar 2004 ist danach rechtmäßig und verfas­sungs­konform gewesen.

Mit dem GKV-Moder­ni­sie­rungs­gesetz vom 14.11.2003 wurde das Sterbegeld als Kranken­kas­sen­leistung zum 1.1.2004 gestrichen. Bis Ende 2003 zahlten Krankenkassen an die Hinterbliebenen eines Versicherten 525,- EUR bzw. für Famili­en­ver­si­cherte die Hälfte.

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat in drei Verfahren (B 1 KR 4/05 R, B 1 KR 3/05 R, B 1 KR 2/05 R) entschieden, dass der Wegfall des Sterbegeldes rechtmäßig ist.

Bei der Auslegung der Überg­angs­re­ge­lungen (Artikel 1 Nr. 36 GMG iVm Artikel 37 Abs. 1 und Absatz 8 GMG) hatten sich Unklarheiten ergeben. So wurde bei der Aufzählung der Leistungen in § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB V zwar der Hinweis auf das Sterbegeld gestrichen, andererseits bekamen die §§ 58 und 59 SGB V, die bislang das Sterbegeld regelten, einen neuen Inhalt und enthielten nunmehr - allerdings erst mit Wirkung zum 01.01.2005 - die Versorgung mit Zahnersatz. Deshalb wurde teilweise die Auffassung vertreten, die §§ 58 und 59 SGB V hätten in ihrer alten Fassung noch bis zum 01.01.05 Bestand gehabt. Das BSG war diesbezüglich aber anderer Auffassung und wies die drei Klagen ab. Die Streichung des Sterbegeldes verstoße im übrigen auch nicht gegen Verfas­sungsrecht.

Bundes­ge­sund­heits­mi­nisterin Ulla Schmidt sagte zu den Urteilen: "Ich begrüße die nunmehr veröf­fent­lichten Urteile des Bundes­so­zi­al­ge­richts. Nach diesen höchst­rich­ter­lichen Entscheidungen besteht nun für alle Beteiligten Rechts­si­cherheit. Die mit dem GKV-Moder­ni­sie­rungs­gesetz beschlossenen Einschränkungen im Leistungs­katalog sind uns nicht leicht gefallen. Aber es waren notwendige Maßnahmen, um das Solidarsystem der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung für alle bezahlbar zu erhalten. Die Fachleute des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­teriums haben bei der Gesetzgebung die politischen Entscheidungen mit größter Sorgfalt und Präzision umgesetzt. Dies hat das Bundes­so­zi­al­gericht nunmehr bestätigt. Das zeigt: Das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit versteht sein Handwerk. Einzelne selbsternannte 'Sterbe­gel­d­ex­perten', die in der Vergangenheit meinten, das Gegenteil behaupten zu müssen, sind jetzt durch die Urteile höchst­rich­terlich eines Besseren belehrt worden."

Quelle: ra-online Redaktion

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