21.11.2024
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Bundessozialgericht Urteil29.08.2023

Bundes­so­zi­al­gericht zur Definition einer stationären Notfa­ll­be­handlungStationäre Notfa­ll­be­handlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfa­ll­be­hand­lungen in einem Schockraum oder auf einer Schlag­an­fa­ll­station (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfa­ll­be­hand­lungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.

Eine konkludente stationäre Aufnahme kann auch bei einer nur kurzzeitigen Notfallbehandlung und zeitnaher Verlegung in ein anderes Krankenhaus vorliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass in dem erstan­ge­gangenen Krankenhaus die besonderen Mittel, die eine Kranken­h­aus­be­handlung ausmachen, intensiv genutzt werden. Eine stationäre Notfa­ll­be­handlung liegt demnach etwa dann vor, wenn ein multi­dis­zi­plinäres Team im Schockraum oder auf einer stroke unit zusammenkommt und die dort vorhandenen besonderen apparativen Mittel umfassend in erheblichem Umfang zum Einsatz kommen. Auch bloße Diagno­se­maß­nahmen können insoweit eine Aufnahme begründen, wenn verschiedene und in ihrem engen zeitlichen und örtlichen Verbund nur stationär verfügbare diagnostische Maßnahmen erfolgen, die ambulant regelmäßig nicht in gleicher Weise verfügbar sind.

Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung einer vollstationären Behandlung

Nach diesen Maßstäben hatte in dem zu entscheidenden Fall das klagende Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf die Vergütung einer vollstationären Behandlung. Es erfolgte eine konkludente Aufnahme des Schlag­an­fa­ll­pa­tienten in die stationäre Behandlung, indem er sofort auf die zertifizierte Schlag­an­fa­ll­station gebracht und eine Untersuchung mit schnell aufeinander folgenden umfangreichen diagnostischen Maßnahmen eingeleitet wurde. Unerheblich ist, dass sehr schnell die Notwendigkeit der Verlegung feststand und diese eine Stunde nach der Aufnahme erfolgte.

Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/pt)

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